: Hexenprozeß-betr.: "An Bayerns Pranger: Die soziale Infikation", taz vom 8.9.88
Betr.: „An Bayerns Pranger: Die soziale Indikation“,
taz vom 8.9., S.3
Von Deutschland: wieder eine Ungeheuerlichkeit. Wer hat dem Staat je das ausdrückliche Recht gegeben, die Freiheit des Individuums zu bestrafen, seine Handlungen (die den Anderen nicht schaden) zu erforschen, im öffentlichen Gericht drüber zu befinden und zu bestrafen?
Die Hexenprozese beweisen, daß der geistig mündige Mensch verboten ist, denn heute geistig mündig zu sein, ist abartig, Sehr guter Bericht, danke.
E.T. Razzo, Strasbourg
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