Ende nicht in Sicht

■ Prozeß wegen Brandstiftung gegen Kind und Hildebrandt mit neuen Beweisen angereichert

Auf Freispruch vom Vorwurf der Anstiftung zur Brandstiftung plädierten gestern die Verteidiger von Wolfgang Kind und Werner Hildebrandt. Nachdem der Staatsanwalt am Montag überraschend mit einer Flut von Hilfsbeweisanträgen die Kammer aufgefordert hatte, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten (die taz berichtete), handelte es sich nach den Worten von Rechtsanwalt Egerland eher um „Zwischenplädoyers“.

Ein Ende des Verfahrens, das bis zu den Anträgen des Staatsanwaltes als so gut wie beendet angesehen worden war, ist jetzt nicht mehr abzusehen. Zunächst fügte Staatsanwalt Fätkinheuer gestern seinem guten Dutzend Anträgen einen weiteren hinzu: ein Zeuge habe sich gemeldet, der am Dienstag aus der Presse von dem möglichen Freispruch für Wolfgang Kind erfahren hatte.

Er will 1984 von einem Partner Kinds eine Äußerung vernommen haben, die auf Kinds Initiative zur Brandstifung in seinem Haus in der Lietzenburger Straße schließen lasse. Im Anschluß erwiderte Rechtsanwalt Bärlein, der Staatsanwalt habe am Montag „noch nicht einmal einen festgestellten Sachverhalt“ vor Gericht vorweisen können.

Nachdem er selbst eine Woche zuvor dem Ende der Beweisaufnahme zugestimmt habe, weil die Beweislage dürftig war, habe er die „Fätkinheuersche Wahrscheinlichkeitsrechnung“ und „die Fätkinheuersche Vorurteilslehre“ in den Prozeß einzuführen versucht.

wvb