Brosamen für die ärmsten der Dritten Welt

■ Bundesregierung beschließt neue Zinsstaffelung

Bonn (dpa/taz) - Rechtzeitig zum Auftakt des Treffens der Dritte-Welt-Länder vor der Jahrestagung des IWF in Berlin hat das Bundeskabinett ein kleines Bonbon für die betreffenden Länder verabschiedet. Sie will die künftigen Zinslasten einiger Entwicklungsländer durch Änderungen der Kreditbedingungen verringern. Sie betreffen Neuzusagen aus bilateralen Krediten der „finanziellen Zusammenarbeit“ (FZ) ab 1989 für die nach Einkommensgruppen gestaffelten Entwicklungsländer.

Ferner entschied das Kabinett, zehn Ländern, wie dem Senegal und Sierra Leone, denen Kredite im „Pariser Club“ der westlichen Gläubigerländer umgeschuldet werden, entgegenzukommen. So sollen jährlich bis zu 50 Prozent der Zinsen aus Handelsforderungen mit einer Obergrenze von 80 Millionen Mark reduziert werden.

In beiden Fällen profitieren besonders auch Entwicklungsländer mit mittleren Einkommen und Schwellenländer, deren wirtschaftliche Entwicklung etwas besser als bei den meisten afrikanischen Ländern ist, die aber erheblich unter den Schuldenlasten leiden. Bei den Krediten aus der „finanziellen Zusammenarbeit“, die dem Volumen nach das bedeutendste Instrument der entwicklungspolitischen Kooperation darstellen, werden künftig drei Gruppen unterschieden: So erhalten die ärmsten Länder mit durchschnittlichen Pro-Kopf-Jahreseinkommen bis zu 410 Dollar (derzeit knapp 767 Mark) weiterhin nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bei der Einkommensgruppe bis 835 Dollar (rund 1.561 Mark) betragen die Zinsen künftig einheitlich 0,75 Prozent bei 40 Jahren Laufzeit und zehn Freijahren, in denen noch keine Zinsen fällig sind. Auf diesen Zinssatz kommt jetzt auch eine dritte Gruppe, die bisher zwei Prozent Zinsen zahlen mußte. Die vergleichsweise reichere Gruppe einschließlich der Schwellenländer zahlt künftig zwei Prozent Zinsen statt bisher 4,5 Prozent. Die Zinszahlungs-Laufzeit erhöht sich von 20 auf 30 Jahre, die Freijahre verdoppeln sich auf zehn Jahre.

Die neuen Maßnahmen der finanziellen Zusammenarbeit belasten den Bundeshaushalt 1989 mit nur einer Million Mark. Dieser Betrag steigt 1990 auf rund vier Millionen, bis 1992 auf rund 17 Millionen. Für den Gesamtzeitraum 1989 bis 1992 ergeben sich so Mindereinnahmen von rund 31 Millionen Mark. Von der Ermäßigung des Zinssatzes auf zwei Prozent würden künftig Länder wie Brasilien, Indonesien, Marokko und Simbabwe profitieren.