: Türkei: Verbot der Menschenrechte?
Ankara (taz) - Die Staatsanwaltschaft Ankara stellte Verbotsantrag gegen den türkischen „Verein für Menschenrechte“. Geht es nach dem Willen des Staatsanwalts, sollen die Vorstandsmitglieder für vier Jahre ins Gefängnis. Grund: Der Verein hatte eine Kampagne für Generalamnestie und gegen die Todesstrafe gestartet. Unter dem Vorwand der Menschenrechte sei der Verein politisch tätig geworden, meint der Staatsanwalt.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen