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KEIN FAUSTRECHT

Ein Schmerzensgeld muß ein 34jähriger Busfahrer der BVG an einen schwerbehinderten Fahrgast zahlen. Das entschied jetzt ein Schöffengericht in Moabit. Der Busfahrer hatte dem Fahrgast, der ihm beim Einsteigen die Zeitkarte nur kurz gezeigt und dann Platz genommen hatte, zu nochmaliger Kontrolle wieder zu sich nach vorne beordert. Als der Behinderte sich weigerte, hatte der Steuer-Mann ihn aus dem Bus geschubst, was dem Fahrgast leichte Verletzungen eintrug: Schmerzensgeld statt Fahrgeld.

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