: KEIN FAUSTRECHT
Ein Schmerzensgeld muß ein 34jähriger Busfahrer der BVG an einen schwerbehinderten Fahrgast zahlen. Das entschied jetzt ein Schöffengericht in Moabit. Der Busfahrer hatte dem Fahrgast, der ihm beim Einsteigen die Zeitkarte nur kurz gezeigt und dann Platz genommen hatte, zu nochmaliger Kontrolle wieder zu sich nach vorne beordert. Als der Behinderte sich weigerte, hatte der Steuer-Mann ihn aus dem Bus geschubst, was dem Fahrgast leichte Verletzungen eintrug: Schmerzensgeld statt Fahrgeld.
taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen