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Gegen den Paragraphen 129a

Nach den Großaktionen der Bundesanwaltschaft 1987 und den Verhaftungen in Zusammenhang mit politischen Aktionen 1988 ist eine Auseinandersetzung mit den Repressionsstrategien des Staates, die über die jeweiligen Einzelfälle hinausreicht, dringend angesagt. Daß es in Zusammenhang mit der IWF-Tagung in West-Berlin nicht so schlimm gekommen ist, wie wir befürchtet haben, ist gewiß kein Anzeichen für einen grundsätzlichen Kurswechsel des Apparats. Ins Zentrum der Debatte wird auf jeden Fall, wenn auch nicht allein, der 129a rücken müssen: er ermöglicht die Verurteilungen ohne Beweise, die Sonderhaftbedingungen und die Ausdehnung des repressiven Zugriffs. In der zweiten Ausgabe der „Bruchstücke - Für eine Gesellschaft ohne Knäste“ wird ausführlich und materialreich über die Geschichte und aktuelle Anwendung dieses 1976 eingeführten Staatsschutzparagraphen informiert. Die ergänzend dazu verfassten Verhaltensempfehlungen für ZeugInnen und Beschuldigte sind, wie die Erfahrung des letzten Jahres gezeigt haben, keineswegs allgemein bekannte Praxis und deswegen überflüssig. Mehrere Texte zur Aussageverweigerung und über die Situation politischer Gefangener im Knast komplettieren das Schwerpunktheft, das sich gut liest und hohen Gebrauchswert hat.

Bruchstücke Nr.2, 88 Seiten, 10 DM. Bestellungen über Autonomes Knastbüro, c/o BiBaBuZe, Aachener Str.1, 4 Düsseldorf 1 (Geld beilegen)

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