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Gegendarstellung-betr.: "Leinens Millionenmauschel im Abwassersumpf", taz vom 29.9.88

In dem Artikel „Leinens Millionenmauschel im Abwassersumpf“ der Zeitung taz vom 29.September 1988 wird behauptet:

1. „Durch fehlerhafte und willkürliche Berechnungen des Umweltministeriums wurden der Industrie mehrere Millionen Mark geschenkt.“

2. “... ist auch der SPD-Umweltminister Jo Leinen in den Skandal verwickelt.“

3. „Leinen unterstützt illegalen Einleiter.“

4. „Bereits Ende 1986 hat Leinen einen Vergleich geschlossen, der bislang geheimgehalten wird.“

Diese Behauptungen sind falsch.

Richtig ist vielmehr:

Die Berechnungen der Abwasserabgabe werden von den Unteren Wasserbehörden bei den Landräten und vom Landesamt für Umweltschutz erstellt. Die Industrie wurde im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von den Landräten und dem Landesamt für Umweltschutz mit Abwasserabgabe belegt.

Ich bin nicht in den Skandal verwickelt. Ich unterstütze keinen illegalen Einleiter. Ich habe vielmehr mehrere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen Renitex veranlaßt: ein Verfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung und ein Sammelverfahren wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung und illegaler Abfallbeseitigung. Die letzte Anzeige gegen das Unternehmen ist im Mai dieses Jahres erstattet worden.

Der Vergleich mit der Firma Renitex wurde Ende 1987 zwischen der Unteren Wasserbehörde beim Landrat des Kreises Merzig-Wadern und der Firma Renitex geschlossen. Ich habe diesen Vergleich am 20.September 1988 vor der Saarländischen Landespressekonferenz dargelegt.

Jo Leinen, Minister für Umwelt des Saarlandes, Saarbrücken, den 12.10.88

In dem Artikel „Leinens Millionenmauschelei im Abwassersumpf“ der Zeitung taz vom 29.September 1988 wird behauptet:

1. „In einem der taz vorliegenden internen Protokoll einer Umweltausschuß-Sitzung vom 10.April 1986 erklärt der Leitende Ministerialrat Giebel aus dem dem Umweltministerium nachgeordneten LfU zur Abwasserabgaben-Praxis seines Amtes...“

Diese Behauptung ist in zweifacher Hinsicht falsch. Ich war damals wie heute Leitender Ministerialrat im Ministerium für Umwelt. Meine Erklärungen in dieser Sitzung beziehen sich nicht auf die Abwasserabgaben-Praxis der LfU, sondern auf die Erteilung von Einleitungserlaubnissen nach dem Wassergesetz.

2. „Und weiter heißt es in der Niederschrift: Im übrigen gebe er zu bedenken, daß Auflagen auch nicht so streng gestaltet werden dürften, daß darunter unter Umständen die Substanz des Unternehmens leide.“

Eine Erklärung dieses Inhalts ist von mir im Zusammenhang mit der Abwasserabgaben-Praxis nicht abgegeben worden.

Ernst Giebel, Leitender Ministerialrat im Ministerium für Umwelt des Saarlandes, Saarbrücken, den 12.10.88

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