: Der Atommüllexport ist rechtswidrig
Die umstrittenen Transporte abgebrannter MOX-Brennelemente nach Schweden stehen im Widerspruch zu Paragraph 9a des bundesdeutschen Atomgesetzes / Radioaktiver Abfall muß abgeliefert werden ■ Aus Hannover Jürgen Voges
Die umstrittenen Transporte von abgebrannten MOX -Brennelementen aus dem bayerischen Versuchsreaktor Kahl nach Schweden sind nach Auffassung der Grünen und der SPD im niedersächsischen Landtag in Hannover eindeutig rechtswidrig.
In einer Debatte des niedersächsischen Landtages über den jüngsten Transport von MOX-Brennelementen über den Hafen Emden nach Schweden hatte Umweltminister Werner Remmers gestern erklärt, daß die MOX-Brennelemente „offensichtlich zur Endlagerung nach Schweden“ verschifft werden, und diese als radioaktive „Abfälle“ bezeichnet.
Von Abgeordneten der Grünen und der SPD wurde der Minister daraufhin mehrmals mit dem Wortlaut des Paragraphen 9a des bundesdeutschen Atomgesetzes konfrontiert, der vorschreibt, daß radioaktive Abfälle bei Landessammelstellen oder entsprechenden Anlagen des Bundes abzuliefern sind.
Dem Vorwurf, bei dem jüngsten Brennelementtransport sei Abfall als Wirtschaftsgut deklariert worden, trat Remmers mit der Aussage entgegen, sowohl in der Transportgenehmigung der PTB als auch in der Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft seien die Brennelemente ordnungsgemäß als „bestrahlte Uran-/Plutoniumdioxid -Brennelemente“ deklariert worden.
Außerdem verwies der Umweltminister auf die Ausnahmeregelungen des Paragraphen 9a des Atomgesetzes, wonach eine Ablieferungspflicht für atomaren Abfall dann nicht besteht, wenn andere Bestimmungen des Atomgesetzes oder eine Rechtsverordnung des Bundes dies vorsehen. Auf Nachfrage der Opposition konnte Remmers aber weder die entsprechende Rechtsverordnung noch eine Bestimmung des Atomgesetzes nennen, die die verschifften Brennelemente von der Ablieferungspflicht befreien.
„Wir haben nicht die Zuständigkeit und die Verpflichtung, diese Rechtmäßigkeit im einzelnen zu prüfen“, sagte Remmers schließlich wörtlich und bat außerdem die Oppositionsparteien mehrfach, sich doch an den Bund zu wenden, der für die Genehmigung von Transport und Ausfuhr der Brennelemente zuständig sei. Am Ende stellte Werner Remmers sogar das bundesdeutsche Entsorgungskonzept in Frage. In Einzelfällen könne auch ein im Ausland geplantes Endlager zu einem Endlager nach deutschem Recht werden, erklärte der Minister.
Die Deutsche Bundesbahn, die die Brennelemente transportiert, ist inzwischen vom Umweltministerium in Hannover zur Stellungnahme darüber aufgefordert worden, warum die zuständigen niedersächsischen Stellen beim letzten Transport nicht vorher informiert wurden. Erst wenn diese Sache geklärt sei, so Remmers, würden weitere Transporte genehmigt.
Bei dem letzten Transport über Emden hatte es die Bundesbahn versäumt, das Umweltministerium 48 Stunden vorher zu informieren. Die zuständige Abteilung in Hannover hatte erst durch den Grünen Abgeordneten Hannes Kempmann erfahren, daß die Brennelemente schon von Kahl aus unterwegs waren.
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