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Südafrika erhielt U-Boot-Pläne aus BRD

Bonn (dpa) - Der Apartheid-Staat Südafrika hat vom 10.Oktober 1984 bis 19.Juni 1985 von bundesdeutschen Firmen etwa 4.700 Werkstattzeichnungen und Stücklisten für U-Boot -Schiffskörper erhalten. Die Unterlagen wurden auf Mikrofilm über die südafrikanische Botschaft in Bonn ausgeliefert. Neben weiteren Dokumenten wurde auch eine Bauanweisung geliefert.

Dies ergibt sich aus einer Entscheidung der Oberfinanzdirektion (OFD) Kiel, die im Januar weitere Ermittlungen gegen die Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW/Kiel) und das Ingenieurkontor Lübeck (IKL) eingestellt hatte. Die bis vor kurzem noch geheim gehaltene OFD -Verfügung hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Norbert Gansel am Dienstag in Bonn veröffentlicht.

Gansel, Obmann seiner Fraktion im U-Boot -Untersuchungsausschuß, warf der OFD „juristisches Fehlverhalten“ vor. Die Einstellungsverfügung sei ein „Gefälligkeitsgutachten“. An keiner Stelle habe die Behörde das UNO-Waffenembargo gegen Südafrika herangezogen. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, daß auch nach der angeblichen Stornierung des Vertrages weitere Unterlagen geliefert worden seien.

Die OFD hatte seinerzeit festgestellt, „daß ein Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen nicht vorliegt“. Von den insgesamt etwa 5.000 Zeichnungen und Stücklisten seien 280 für die Fertigung entscheidende Exemplare nicht geliefert worden. Das Fehlen dieser Unterlagen „hat zur Folge, daß weder ein U-Boot noch der Schiffskörper eines U-Bootes noch Teile davon mit den notwendigen, geforderten Eigenschaften komplett und funktionsfähig gebaut werden können“, heißt es in der OFD -Verfügung.

Südafrika hat inzwischen erklärt, keine U-Boote mehr bauen zu wollen. Bonner Oppositionspolitiker vermuteten jedoch, daß dies Teil einer Vereinbarung der beteiligten Parteien sein könnte, im Falle eines Bekanntwerdens des Geschäfts alles in Abrede zu stellen.

Gansel warf den Regierungsparteien CDU/CSU und FDP vor, sich im Untersuchungsausschuß durch gezielte Verzögerungstaktik an die Verjährungsgrenze „heranzurobben“.

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