Freiheitsrechte im Polizeigriff

Breites Bündnis gegen geplante Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes inn Bayern / Aktionsgemeinschaft: 14tägiger „Unterbindungsgewahrsam“ muß vom Tisch / Bayerische Gesetzesinitiative verfassungswidrig  ■  Aus München Luitgard Koch

Ein breites Bündnis hat sich in Bayern gegen das geplante CSU-Gesetzesvorhaben, die Vorbeugehaft auf zwei Wochen auszudehnen, zusammengeschlossen. Für die Aktionsgemeinschaft, der SPD, Grüne, Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft ÖTV, die Humanistische Union sowie die Landesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten angehören, ist die Zielrichtung des Entwurfs vom Juni '88 klar: Ausgrenzung und Einschüchterung aller, die anderer Meinung als die bayerische Regierung sind. „Die geplanten Gesetze laden, soweit sie nicht ohnehin wegen Verstoßes gegen die Verhältnismäßigkeit verfassungswidrig sind, ständig zum Verfassungsbruch ein.“ Welche Auswirkungen die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) auch auf Arbeitskämpfe haben könnte, verdeutlichte für die ÖTV Wolfgang Helbig. „Stellen sie sich vor, Rheinhausen läge in Bayern und die neue Regelung wäre in Kraft.“ Alle Personen, die dort Aktionen wie Betriebsbesetzungen oder Brückenblockaden befürworteten oder derartige Parolen auf Transparenten verbreitet haben, könnten für zwei Wochen hinter Gittern landen.

„Die aufgeführten Beispiele für eine Gewahrsamnahme sind ausschließlich auf das Demonstrationsgeschehen ausgerichtet“, stellte auch Max Meier von den kritischen Polizisten fest.

In der Argumentation beruft sich die CSU bei der geplanten Änderung auf angeblich vergleichbare Regelungen in den Polizeigesetzen Hamburgs, Bremens und in Baden-Württemberg. Diese Gesetze kennen jedoch keine Regelbeispiele, wie sie der bayerische Entwurf enthält. „Die den Richtern der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesene Kontrolle bietet keine ausreichende Rechtsschutzgarantie“, betonte der Grünen -Abgeordnete Hartmut Bäumer. Die Amtsrichter sind, wie bereits die Nürnberger Massenverhaftungen 1981 gezeigt hätten, kaum in der Lage, die von der Polizei gelieferten Informationen zu überprüfen. Daß jedoch bereits vor der Änderung des PAG Vorbeugehaft praktiziert wird, betonte Rechtsanwalt Wächtler von der Initiative Bayerischer Strafverteidiger. Darunter auch der Fall der Feministin Hannelore Mabry. Sie wurde während des Papstbesuches „vorbeugend“ festgenommen.