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Volkszählung per Telefon

■ Statistisches Landesamt will Arbeitsstättenzählung bis auf jeden Fall zum Abschluß bringen / Grüne sehen darin Verstoß gegen den Bürgerschaftsbeschluß

Viele Bremer Betriebe werden in diesen Tagen Anrufe vom Statistischen Landesamt erhalten. Trotz des Mai-Beschlusses der Bürgerschaft, die Volkszählung unverzüglich zu beenden und auf Zwangsmaßnahmen und Bußgelder zu verzichten, soll die Arbeitsstättenzählung bis zum bitteren Ende durchgeführt werden. Das jedenfalls ist der Tenor beim Statistischen Landesamt. Anfang dieser Woche hat das Landesamt eine Telefonaktion gestartet, mit der die Daten der säumigen Betriebe fernmündlich eingeholt werden sollen. „Bisher ist die Erfolgsquote bei etwa 50 Prozent“, wußte ein Mitarbeiter der Behörde zu berichten.

Nach Auskunft des Statisti

schen Landesamtes sind von der Arbeitsstättenzählung in Bremen annähernd 27.000 Betriebe betroffen. Der allergrößte Teil der Unternehmen hat in der Zwischenzeit die Fragebögen abgegeben. Die Zahl der Widersprüche bezifferte ein Sprecher des Landesamtes mit „weit unter 100“. Bereits im September hatte das Statistische Landesamt an die Betriebe in Bremen Heranziehungsbescheide versandt und mit Zwangsgeldern gedroht.

Davon betroffen war auch die Bremer Arztpraxis von Dr. Hans -Joachim Streicher. Dr. Streicher befürchtet, daß die Verwaltung mit den gesammelten Daten „Schindluder treibt“. Insbesondere sieht er die Gefahr, daß seine

Praxisdaten in die “ staatliche Krisen- und Kriegsplanung“ Eingang finden. Darüber hinaus hält er die Fortsetzung der Betriebsstättenzählung für nicht vereinbar mit dem Bürgerschaftsbeschluß aus dem Mai. Streicher hat beim Verwaltungsgericht und beim Statistischen Landesamt Widerspruch gegen die Arbeitsstättenzählung und die vorübergehende Aussetzng der Vollziehbarkeit des Heranziehungsbescheids beantragt. Mit einer Entscheidung rechnet er aber erst nach der nächsten Bürgerschaftssitzung.

Auch die Grünen sehen in dem Vorgehen der Behörden einen Verstoß gegen den alten Bürgerschaftsbeschluß. Nach Auffassung des innenpolitischen Spre

chers der grünen Fraktion, Martin Thomas, muß der Verzicht auf Zwangsmaßnahmen auch für die Arbeitsstättenzählung gelten. Darüber hinaus seien die gesammelten Daten jetzt fast eineinhalb Jahre nach dem Stichtag - sowieso überholt und für Planungen nicht mehr zu gegbrauchen.

Innensenator Bernd Meyer versteht die Aufregung nicht. Seine Behörde hatte bereits im September erklärt, daß die Arbeitsstättenzählung ordnungsgemäß zuende geführt werde. Dies sei nur über ein vollständiges Ausfüllen aller Erhebungsbögen möglich, da im Gegensatz zu der Personenzählung nicht auf andere Unterlagen zurückgegriffen werden könnte.

oma

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