Zählen ohne Aufschub

■ Verwaltungsgericht lehnt Anträge auf Aussetzung der Arbeitsstättenzählung ab / Büllesbach skeptisch

Die zweite Kammer des Bremer Verwaltungsgerichts hat jetzt Anträge abgelehnt, mit denen die Fortsetzung der Arbeitsstättenzählung in vier Fällen vorübergehend ausgesetzt werden sollte (vgl. taz von gestern). Die Bremer Verwaltungsrichter begründeten ihre Entscheidung mit der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Ordnungsmäßigkeit der Volkszählung. Damit sind die im September vom Statistischen Landesamt versandten Heranziehungsbescheide sofort rechtswirksam, die angedrohten Zwangsgelder unverzüglich vollstreckbar.

Das Bremer Verwaltungsgericht hat damit erstmals Beschlüsse zur Arbeitsstättenzählung getroffen. Nur ein weiteres Verfahren ist in dieser Sache noch anhängig. Von der Entscheidung ist auch der Widerspruch von Dr. Hans-Joachim Streicher betroffen. Nach Aussagen seines Rechtsanwalts, Thomas Streit, sind die Verwaltungsrichter in ih

rer Begründung mit keinem Wort auf den Bürgerschaftsbeschluß vom Mai dieses Jahres eingegangen. Über eine Beschwerde gegen diesen Beschluß soll in den nächsten Tagen entschieden werden.

Unterdessen hat sich der Bremer Landesdatenschutzbeauftragte, Alfred Büllesbach, auf taz -Anfrage sehr zurückhaltend zu der Telefonaktion des Statistischen Landesamtes geäußert. Damit will die Behörde ihre Daten im Rahmen der Arbeitsstättenzählung vervollständigen. Büllesbach will diese Praxis eingehend überprüfen. Zwar könne auch er die als Begründung genannte Vereinfachung der Verwaltungsarbeit nachvollziehen, „generell problemlos“ sei diese Art der Datensammlung aber „auf keinen Fall“. Rechtsanwalt Streit ist da nicht so vorsichtig: Wenn jetzt schon telefonisch auf die Auskunft in der Arbeitsstättenzählung gedrängt werde, könne dies nur als Nötigung bezeichnet werden.

oma