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Kosmetik für Steuerreform

Bonn (dpa) - Die Erdgassteuer, die im Rahmen des Gesetzes über Verbrauchsteuererhöhungen 1989 eingeführt werden soll, wird jetzt auf 26 Pfennig je 100 Kilowattstunden festgelegt. Das sind fünf Pfennig weniger als bisher vorgesehen. Darauf verständigten sich heute die Finanzexperten der Koalition. Neu ist auch, daß diese umstrittene neue Steuer nicht bei der Abgabe an den Verbraucher erhoben werden soll, sondern beim Importeur oder inländischen Erstlieferanten. Die Überwälzung dieser Steuer auf die Verbraucher kann damit zwar nicht ausgeschlossen, aber im Wettbewerb gemildert werden.

Bei der zehnprozentigen Quellensteuer wurden zugunsten der Kreditinstitute noch Erleichterungen geschaffen, so daß auf das aufwendige und personalintensive „Quellensteueramt“ als Außenstelle des Bundesamtes für Finanzen verzichtet werden kann.

Nach Angaben von des FDP-Finanzsprechers Solms hält die Koalition auch an Bestimmungen fest, die bei Steuerberatern auf heftige Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen sind. Die Regelungen zur Quellensteuer seien „wasserdicht“, sagte der FDP-Politiker. Er stellte heraus, daß die Steueramnestie für reuige Steuersünder in keinem Fall auch bisher steuerehrlichen Bürgern Ansprüche eröffnen könne. Nach Angaben von des SPD-Finanzexperten Glos soll bei den Verbrauchsteuern 1989 die Steuer auf Pfeifentabak nicht um 40 Prozent, sondern nur um die Hälfte steigen. Bei Zigarren und Zigarillos wird der gemeinsame Steuersatz nicht auf 14, sondern 13 Prozent gesenkt und vereinheitlicht. Eine Preiserhöhung von rund 20 Pfennig je 20er-Packung wird erwartet.

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