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Mehr Macht dem Senator

■ Finanzsenator darf in Zukunft teure Grundstücke eigenmächtig kaufen Rechte der Bezirke werden dadurch erheblich eingeschränkt

Der Finanzsenator soll durch eine Gesetzesänderung mehr Kompetenzen beim Kauf von Industrie- und Gewerbeflächen bekommen. Eine Vorlage zur Änderung der Landeshaushaltsordnung nahm der Senat gestern zur Kenntnis. Danach kann der Finanzsenator Grundstücke auch über dem Verkehrswert ankaufen, ohne vorher einen Beschluß des Abgeordnetenhauses einzuholen. Nur der Vermögensausschuß soll unterrichtet werden. Bislang durfte der Finanzsenator in eigener Regie den Verkehrswert eines Grundstückes nicht überschreiten. Viele Grundstücke seien ihm daher seit 1981 durch die Lappen gegangen, sagte Rexrodt gestern. Wie er durch seine neuen Kompetenzen verhindern wolle, daß die Preise in die Höhe getrieben werden, konnte er nicht sagen. Eine weitere Regelung dieses „Pakets“ von Maßnahmen, die noch vor Ende der Legislaturperiode Gesetzeskraft erlangen sollen, schränkt die Rechte der Bezirke ein. Die sind bislang Käufer von Grundstücken. Zukünftig will der Finanzsenator alleine auftreten können und auch die Verwaltung der Grundstücke übernehmen, bzw. sie auch an Dritte weitergeben. Daß einzelne Bezirke von dieser Einschränkung ihrer Rechte nicht begeistert sein werden, gab er unumwunden zu und gestand, bislang nur mit einem Bezirksbürgermeister über diese Vorhaben gesprochen zu haben. Demnächst wird sich der Rat der Bürgermeister mit den Änderungen befassen müssen.

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