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Tamilische Kinder zurückgewiesen

■ Sorgte Bundesinnenminister Zimmermanns langer Arm in Sofia für den zwangsweisen Rückflug nach Colombo? / „Amnesty international“ und die Bonner Grünen protestieren vergeblich

Berlin (taz) - Während das Auswärtige Amt vor Reisen nach Sri Lanka warnt und angesichts bevorstehender Unruhen deutsche Urlauber zur Heimreise auffordert, ist am Wochenende eine Gruppe von über 50 tamilischen Kindern und Jugendlichen an der Einreise in die Bundesrepublik gehindert worden. Die jungen Tamilen wurden am Montag abend nach einem längeren Zwischenstopp in Sofia, Bulgarien, zwangsweise nach Sri Lanka zurückgeflogen. Die Kinder und Jugendlichen - nach Informationen von Fluggästen die meisten unter 16 Jahren wurden am Weiterflug nach Frankfurt gehindert und Montag nacht unter Protesten nach Colombo zurückgeflogen. Einige der Kinder wurden in Frankfurt von ihren Eltern erwartet, die teilweise schon seit mehreren Jahren in der Bundesrepublik leben.

Nach Informationen des Republikanischen Anwaltsvereines waren die Kinder und Jugendlichen zusammen mit deutschen Touristen mit der Balkan Air am Donnerstag in Sofia zwischengelandet. Während die anderen Fluggäste nach einer Übernachtung in Sofia nach Frankfurt weiterreisen durften, hielt man die tamilischen Kinder und Jugendlichen unter Hinweis auf gefälschte Pässe und fehlende Einreisevisa für die Bundesrepublik zurück. Fluggäste schalteten daraufhin vergeblich den deutschen Botschafter in Sofia ein.

Amnesty international in London und die Grünen in Bonn versuchten noch den Rücktransport der Kinder und Jugendlichen nach Colombo zu verhindern. Der Hohe Flüchtlingskommissar in Genf bemühte sich bisher vergeblich, Aufschluß über die Zurückweisung zu bekommen. Nach Informationen des Republikanischen Anwaltsvereins und Berichten von Fluggästen sprechen bisher sämtliche Indizien dafür, daß der zwangsweise Rücktransport auf Intervention des Bundesinnenministeriums geschah. Seit Anfang dieses Jahres hat Zimmermanns Ministerium mehrfach Bußgelder gegen Fluggesellschaften verhängt, die ausländische Passagiere ohne gültiges Visum in die Bundesrepublik geflogen hatten. Erklärtes Ziel dieser Maßnahme war, Ausländer daran zu hindern, bei ihrer Landung in der Bundesrepublik einen Asylantrag zu stellen.

Ve.

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