Volks-Helden-Trauer-Tag

■ Der Volkstrauertag war immer eine vaterländische Domäne / Bei den Nazis mußten die Fahnen „vollstock“ wehen

Der Trauertag zum Gedenken an die gefallenen Soldaten war seit dem ersten Weltkrieg ein Tag der vaterländischen Rechten, die damals den „Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge“ wesentlich beeinflußten. Sie konnten aber keinen offiziellen Feiertag durchsetzen.

Erst die Nazis führten ihn ein: Als „Heldengedenktag“ im Frühling, an dem die Fahnen nicht auf halbmast, sondern auf „voll

stock“ zu setzen sind. Auch in der Bundesrepublik wurde der Volkstrauertag kein gesetzlicher Feiertag. Ihn alljährlich zwei Wochen vor dem ersten Advent zu begehen, wurde vom Bundesinnenminster 1950 lediglich „empfohlen“. Alljährlich gibt es eine Feier im Bundestag. Die Ausgestaltung in Stadt und Land oblag bis vor kurzem allein den Pastoren und vaterländischen Verbänden.

mw