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Stiftung Preußische Seehandlung-betr.: "Kleckern und Klotzen", taz vom 2.11.88

Betr.: „Kleckern und Klotzen“, taz vom 2.11.88

In Ihrem Bericht zitieren Sie Frau Kolland, Kunstamtsleiterin in Neukölln, mit einer Behauptung über die Stiftung Preußische Seehandlung, die falsch ist und die Frau Kolland wider besseren Wissens so aufstellt und weitergibt. Danach muß der Eindruck entstehen, als sei Herr Rasch einzig handelnde Person der Stiftung und als würden Entscheidungen bei der Stiftung beliebig getroffen.

Richtig ist, daß die Stiftung Preußische Seehandlung als privatrechtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts satzungsgemäß über zwei Entscheidungsorgane verfügt, den Stiftungsrat und den von ihm gewählten Stiftungsvorstand, dessen Vorsitzender Herr Rasch ist. Beschlüsse der Stiftung werden, ebenfalls satzungsgemäß, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, im schriftlichen Verfahren nach den Bestimmungen des BGB, gefaßt.

Entscheidungen der Stiftung werden ausschließlich nach Maßgabe der satzungsmäßigen Zwecke im Rahmen der der Stiftung zur Verfügung stehenden Mittel getroffen.

Wie andere privatrechtliche Stiftungen gibt auch die Stiftung Preußische Seehandlung grundsätzlich keine Begründung für Mittelkürzungen und Ablehnungen ab.

Die Zuwendung der Stiftung Preußische Seehandlung für das Projekt „Darstellung des jüdischen Lebens in Neukölln“ an die Gesellschaft für ein Jüdisches Museum in Berlin e.V. ist mit einer Höhe von 60.000 DM im übrigen, gemessen an den Mitteln der Stiftung, erheblich.

Christa Müller, Stiftung Preußische Seehandlung, Berlin 33

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