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Bonner Verordnung gegen Geisterschiffe

Bonn (dpa) - Wochenlange Irrfahrten von deutschen Seeschiffen, die Giftmüll zwischen verschiedenen Staaten transportieren, sollen in Zukunft unmöglich werden. Die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums bestimmt, daß gefährlicher Abfall mit deutschen Schiffen nur noch befördert werden darf, wenn sich das Bestimmungsland schriftlich zur Annahme bereiterklärt. Außerdem muß von dem Land, aus dem der brisante Abfall kommt, eine verbindliche Erklärung vorliegen, daß es die Stoffe notfalls zurücknimmt.

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