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Suizid im Griff

■ Suizidprävention im Justizvollzug ist für CDU/FDP kein Thema / Antrag auf Gutachten abgelehnt

Der Antrag der AL, ein Gutachten über Suizidprävention im Berliner Justizvollzug in Auftrag zu geben, ist gestern im Rechtsausschuß an den Gegenstimmen der CDU/FDP-Mehrheit und der Enthaltung der SPD gescheitert. Zuvor war der Antrag bereits vom Gesundheitsausschuß abgeschmettert worden. Vergebens hatte die AL-Abgeordnete Kirsten Jörgensen gestern noch einmal eindringlich auf den drastischen Anstieg der Suizide und Suizidversuche in den Berliner Haftanstalten hingewiesen.

Um dieser Entwicklung mit einer umfassenden Prävention entgegen wirken zu können, hielt Jörgensen eine qualitative Untersuchung für dringend erforderlich. Die derzeitigen Maßnahmen zur Suizidprävention wie stündliches Aufwecken der gefährdeten Gefangenen und ihre Verlegung in kameraüberwachte Arrestzellen seien als Prophylaxe völlig ungeeignet, zumal die jeweilige Krisensituation dadurch noch mehr verschärft werde. Demgegenüber blieb Justizsenator Rehlinger dabei, daß die „konstante Überwachung schon vielen Gefangenen das Leben gerettet“ habe. Er sprach sich gegen ein Gutachten aus, weil es davon „schon genug“ gebe.

Geradezu makaber untermalt worden war die Debatte von einem Vortrag Rehlingers, der zu Beginn der Sitzung von den Bemühungen um einen seit dem 6.Oktober hungerstreikenden Gefangenen berichtet hatte. Der Gesundheitszustand des Mannes im Haftkrankenhaus Moabit habe sich rapide verschlechtert. Der Gefangene habe keinerlei Forderungen erhoben, es werde aber vermutet, daß er es ursprünglich darauf abgesehen habe, in ein externes Krankenhaus verlegt zu werden, um von dort zu fliehen. Eine Zwangsernährung sei von den Ärtzen abgelehnt worden, solange der Gefangene, der offensichtlich mit „dem Leben abgeschlossen“ habe, noch zu eindeutiger Willensbekundung fähig sei.

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