: Strafe für Asylbewerber-Beförderung
Flughafen AG: Fluggesellschaften sollen Unterbringungskosten für Asylbewerber auf dem Frankfurter Airport zahlen / Pro eingeflogenen Flüchtling eine Gebühr / Airlines verweigern die Zahlung ■ Von Vera Gaserow
Berlin (taz) - Fluggesellschaften, die trotz aller Abschreckungsmaßnahmen des Bundesinnenministeriums asylsuchende Ausländer nach Frankfurt fliegen, sollen gefälligst auch für deren Unterkunft zahlen. So jedenfalls will es die Frankfurter Flughafen AG, die jetzt „angesichts des ständig steigenden Zustroms von Asylbewerbern“ die Fluggesellschaften zur Kasse bittet. „Die Höhe der insoweit pro Fluggast entstehenden Kosten wird derzeit von uns noch ermittelt und Ihnen in Kürze bekanntgegeben“, heißt es in einem Schreiben. Anteilig finanzieren sollen die Airlines den 2,6 Mio. teuren Umbau einer Lagerhalle zu einem Aufenthaltsraum für die wartenden Flüchtlinge. Darüber hinaus fordert die Flughafen AG von den Gesellschaften eine Art täglicher Miete für die Asylbewerber, die von ihnen nach Frankfurt gebracht worden sind und die wegen einer zeitraubenden Kontrolle durch den Bundesgrenzschutz zum Teil bis zu vierzehn Tagen auf dem Flughafengelände festgehalten werden.
Hintergrund dieser Kostenforderung sind die unhaltbaren Zustände auf dem Frankfurter Flughafen. Nach ihrer Ankunft müssen die Flüchtlinge sich dort einer langwierigen Anhörungsprozedur durch den Bundesgrenzschutz unterziehen, bevor sie das Flughafengebäude überhaupt verlassen dürfen. Bisher mußten sie häufig tagelang in einem völlig überfüllten Transitraum des Flughafengebäudes nächtigen. Da diese Situation nicht nur für die Wartenden unerträglich war, sondern auch dem internationalen Flair des Flughafen Frankfurts schadete, ließ die Flughafen AG in eigener Regie eine ehemalige Lagerhalle auf dem Flughafengelände zu Aufenthaltsräumen umbauen und sucht jetzt für die entstandenen Kosten einen Träger. Der Bundesgrenzschutz und sein Dienstherr, das Bundesinnenministerium, haben als eigentliche Verursacher der Wartezeiten dankend abgelehnt. Jetzt versucht die Flughafen AG, sich bei den Fluggesellschaften schadlos zu halten. Die jedoch schickten einen geharnischten Protestbrief an die Flughafen AG zurück. „Wir denken nicht daran, so etwas zu bezahlen“, erklärt der Sprecher des Zusammenschlusses aller Frankfurt anfliegenden Fluggesellschaften. Es sei nicht ihre Aufgabe, etwas zu finanzieren, wofür die Politiker verantwortlich seien. Eine solche Praxis würde darauf hinauslaufen, daß die Airlines schon vor dem Abflug ihre ausländischen Passagiere auf ein Visum und auf eine Asylberechtigung überprüfen müßten. Solche polizeilichen Aufgaben kämen einem Vorgriff auf das Grundgesetz gleich. Mit diesem Argument wehren sich derzeit auch mehrere Fluggesellschaften vor den Gerichten gegen Bußgelder des Bundesinnenministeriums.
Per Verordnung wird von den Fluggesellschaften 2.000 Mark Strafe für jeden Asylbewerber gefordert, den sie ohne Visum in die BRD geflogen haben.
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