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Spielbankkonzessionen für den Staat

Hannover (taz) - Die Konzessionen der vier niedersächsischen Spielbankgesellschaften, die in den Jahren 1990 bis 1999 auslaufen, sollen zukünftig an eine Gesellschaft vergeben werden, die sich zu 100 im Besitz des Bundeslandes befindet. Dies sieht der Entwurf eines neuen niedersächsischen Spielbankgesetzes vor, dem gestern das Landeskabinett zugestimmt hat. Nach dem neuen Gesetz, das im Sommer 1989 im Landtag verabschiedet werden soll, sollen die Spielbanken zwar weiterhin nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden, die Erträge aber ausschließlich Land und Standortgemeinden zufließen.

Ü.O

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