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Schäuble: „Volksverhetzung“ richtig

Berlin (ap/taz) - Der Streit um die umstrittene Äußerung Bundeskanzler Kohls, die SPD betreibe im Zusammenhang mit ihrer Kritik an der Gesundheitsreform „Volksverhetzung“, geht weiter. Kanzleramtsminister Schäuble hält die Bezeichnung für gerechtfertigt, die Kohl selbst noch am Dienstag zurückgenommen hatte. Schäuble: Der Kanzler hätte dieses Wort „niemals“ zurücknehmen dürfen. Der Ausdruck entspringe dem „normalen Gebrauch unserer Rechtssprache“. So trage der Paragraph 130 StGB die Überschrift „Volksverhetzung“. Er - Schäuble - habe „beinahe mit Kohl Krach gekriegt“, weil dieser nach Schäubles Ansicht zu Unrecht den Ausdruck bedauernd zurücknahm.

SPD-Geschäftsführerin Anke Fuchs und der SPD-Politiker Dreßler forderten daraufhin Schäuble auf, sich entweder von seiner Äußerung zu distanzieren oder den Verantwortlichen für die Kampagne gegen die Gesundheitsreform anzuzeigen.

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