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Benda löst Sturm der Entrüstung aus

Bonn/Hannover (ap) - Einen Sturm der Entrüstung bei Bundesregierung, Koalitionsparteien und Vertriebenen hat der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda am Freitag mit der Äußerung ausgelöst, nicht alle Aussiedler hätten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Aufnahme in die Bundesrepublik. CDU-Mitglied Benda, der Ende der sechziger Jahre Bundesinnenminister war, sagte in einem Interview der in Hannover erscheinenden 'Neuen Presse‘ vom Freitag, verfassungsrechtlich unstrittig sei der Anspruch auf Übersiedlung in die Bundesrepublik bei den Bewohnern der ehemaligen deutschen Ostgebiete, die die deutsche Staatsangehörigkeit besäßen. Benda wies weiter darauf hin, daß dieser Gruppe auch die sogenannten „Volksdeutschen“ durch ein Gesetz gleichgestellt worden seien.

Aussiedler, „deren Vorfahren vor langer Zeit aus Deutschland ausgewandert sind“, hätten dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Aufnahme im Bundesgebiet, soweit sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit behalten hätten. Daher könnte nach Auffassung Bendas der Zuzug von Rumäniendeutschen und großen Teilen der deutschstämmigen Einwohner der Sowjetunion durch einfache gesetzliche Maßnahmen begrenzt werden.

Allerdings fügte Benda einschränkend hinzu, daß es „kaum vertretbar“ wäre, den Betroffenen die Aufnahme zu verweigern, wenn sie ihr Land verlassen wollten.

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