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Saar-Regierung gegen Rettungsschuß

Saarbrücken (dpa) - Im Saarland soll es im Gegensatz zu dem Musterentwurf für ein einheitliches Polizeirecht in den Bundesländern keine gesetzliche Regelung über den tödlichen Rettungsschuß bei der Polizei geben. Auch sollen Handgranaten und Maschinengewehre als polizeiliche Einsatzmittel nicht zugelassen werden. Das sieht der Entwurf für ein neues Landes-Polizeigesetz vor, den der Saar-Landtag am Mittwoch mit der Stimmenmehrheit der SPD -Regierungsfraktion bei Stimmenthaltung der Oppositionsparteien CDU und FDP in erster Lesung gebilligt hat.

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