: Versammlungsverbot für Rollstuhlfahrer
Der Antrag des Büros für ungewöhnliche Maßnahmen und der „Mobilität für Behinderte“, heute eine Freilicht -Kinoveranstaltung am Kranzlereck abzuhalten, wurde gestern vom Verwaltungsgericht untersagt. Mit der Aktion sollte gegen die Weigerung der Charlottenburger Kinos, nicht mehr als vier Plätze für Rollstühle zur Verfügung zu stellen, protestiert werden. Die Begründung für das Versammlungsverbot wird heute um 18 Uhr vor dem Kranzler verlesen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen