Privilegien für die Kandidaten

■ Wahlgesetz für Deputiertenkongreß der UdSSR veröffentlicht

Moskau (ap) - Das am Donnerstag vom Obersten Sowjet der UdSSR verabschiedete Gesetz für die Wahl zum neuzuschaffenden Kongreß der Volksdeputierten am 26. März ist veröffentlicht worden. Die Zahl der Kandidaten, die sich um die 2.250 Deputiertensitze in dem neuen Gremium bewerben, ist unbegrenzt. Registrierte Kandidaten haben das Recht, in den offiziellen Medien für ihre Sache zu werben, ohne sich an den Wahlkampfkosten beteiligen zu müssen.

Kandidaten können einen Mitarbeiterstab von bis zu zehn Personen beschäftigen. Ihnen solle für die Zeit des Wahlkampfes ihr normales Gehalt weitergezahlt werden. Innerhalb ihres Wahlbezirks können die Kandidaten die öffentlichen Verkehrsmittel unentgeltlich benutzen. Einer zentralen Wahlkommission kommt die Aufgabe zu, Geldmittel für die Wahlkampfführung zu verteilen. Ein Limit für die Höhe der Ausgaben ist in dem Gesetz nicht festgelegt.

Erstmals bei einer sowjetischen Parlamentswahl erlaubt das Gesetz die Bewerbung mehrerer konkurrierender Kandidaten um den gleichen Sitz. Der Kongreß soll aus seinen Reihen einen neuartigen Obersten Sowjet und den Staatspräsidenten wählen. Das Wahlgesetz sieht vor, daß in jedem Wahlbezirk öffentliche Versammlungen stattfinden, in denen die Kandidaten nominiert werden. Nominiert ist derjenige, der in jeder Versammlung mindestens 50 Prozent der Stimmen erhält.