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Republikaner wollen ins Rathaus

■ Zehn Parteien für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus zugelassen AL-Vertreter protestierte vergeblich gegen Wahlteilnahme der „Republikaner“

Zu einem Eklat kam es gestern während der Sitzung des Landeswahlausschußes, der über die Zulassung von Parteien zu den Abgeordnetenhauswahlen am 29. Januar zu entscheiden hat. Ein Antrag der Alternative Liste vor der Abstimmung über die Zulassung der Partei „Die Republikaner“, eine inhaltliche Auseinandersetzung über das Wahlprogramm der rechtskonservativen Partei zu führen, wurde vom Landeswahlleiter mit der Begründung abgelehnt, daß der Landeswahlausschuß „hier nur ernsthaft die Parteieigenschaft zu prüfen hat“. Diese Entscheidung löste heftige Unmutsäußerungen unter den Zuhörern aus und veranlaßte die AL, den Wahlausschuß unter Protest zu verlassen.

Gegen die Stimme der AL wurde die Partei „Die Republikaner“ zu den Abgeordenetenhauswahlen zugelassen, ebenso die „Demokratische Allianz“. Einstimmig abgelehnt wurden hingegen die rechten Splittergruppierungen „Partei freiheitliches Berlin“ und die von Neonazis durchsetzte „Freiheitspartei“. Erst am Donnerstag hatte der Bezirkswahlausschuß in Kreuzberg mit den Stimmen von CDU, SPD und AL die rechtslastigen „Republikaner“ von den Wahlen zur BVV ausgeschlossen. Die Republikaner haben inzwischen Beschwerde gegen diesen Entscheid eingelegt, über die der Landeswahlausschuß am 15. Dezember nochmals entscheiden muß.

Allerdings, so mußte Landeswahlleiter Appel (CDU) bestätigen, sind der „Freiheitspartei“ und den „Republikanern“ noch vor dem Entscheid, ob es sich bei diesen Gruppierungen um Parteien handelt, vom Landeseinwohnmeramt die Wählerlisten mit Namen und Adresse aller 1,5 Millionen Wahlberechtigten zugegangen. Von der „Freiheitspartei“ hat das Landeseinwohneramt die Listen inzwischen wieder zurückgefordert. Ob es zu einem Einspruch der Alliierten gegen die Kandidatur der „Republikaner“ kommt, darüber „liegen mir keine Erkenntnisse vor. Die wollen wohl dem Wähler das Votum überlassen“, erklärte der Landeswahlleiter gegenüber der taz.

Für die Abgeordnetenhauswahlen kandidieren nun zehn Parteien und nach heutigem Stand sechs Einzelbewerber in verschiedenen Bezirken.

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