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Embryonenschutz im neuen Jahr

Bonn (ap) - Noch in der ersten Hälfte des neuen Jahres will das Bundesjustizministerium dem Kabinett den Entwurf eines Embryonenschutzgesetzes vorlegen. Der Parlamentarische Staatssekretär Friedrich-Adolf Jahn sagte in einem Gespräch mit der Tageszeitung 'Die Welt‘, dieser Entwurf sei konsensfähig und werde voraussichtlich in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Er werde sich an einen Kabinettsbeschluß vom 23. Februar 1988 anlehnen und solle „Mißbräuche verhindern, die in der modernen Fortpflanzungsmedizin vorkommen können“. Weiter erklärte der CDU-Politiker, der Entwurf sei von der Erwägung getragen, „daß menschliches Leben grundsätzlich nicht zum Objekt fremdnütziger Zwecke gemacht werden darf“. Jahn fügte hinzu: „Das muß auch für menschliches Leben im frühesten Stadium seiner Entwicklung gelten.“ Deshalb bestehe kein Anlaß, Ausnahmen in Erwägung zu ziehen. Es werde damit auch „jede Verwendung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken strafrechtlich verboten“. Gedacht sei an eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

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