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Warnungen bei Antibiotikum

Das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Berlin sieht für ein Verbot des Antibiotikums Vibravenös in der Bundesrepublik derzeit keinen Grund. Mit dieser Stellungnahme reagierte das Amt gestern auf den Antrag des Berliner Arznei-Telegramms, die Zulassung des Medikamentes ruhen zu lassen, nachdem es in Frankreich verboten worden ist. Eine Sprecherin des BGA meinte, es handele sich um kein neues Problem. Seit Juli 1986 würden in der Roten Liste Warnhinweise auf den in Vibravenös enthaltenen Stoff Sulfit herausgegeben. Das Arznei-Telegramm schreibt, ihm seien von Ärzten neun Zwischenfälle wie Herz-Kreislauf-Schock, schwere Atemnot, Verengung der Luftwege und Atemstillstand berichtet worden.

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