: Beugehaft in Paragraph 129a-Verfahren
Bochum (taz) - Die bundesweite Großrazzia des Bundeskriminalamtes vom 18.Dezember 1987, in deren Verlauf 33 Wohnungen und Arbeitsplätze im gesamten Bundesgebiet unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Roten Zora oder den Revolutionären Zellen durchsucht worden waren, führt zu immer neuen Verfolgungsmaßnahmen des Staatsschutzes. Jetzt hat die Bundesanwaltschaft gegen eine Frau aus Bochum, die nach einer Durchsuchung ihrer Wohnung am 5.Dezember 1988 jegliche Aussage verweigerte, Erzwingungshaft von bis zu sechs Monaten beantragt. Zuvor war die Frau mit einem Ordnungsgeld von 400 Mark belangt worden. Die Bundesanwaltschaft will mit Hilfe der Erzwingungshaft Angaben über den Aufenthaltsort einer gesuchten Person erpressen. Nach Aussagen von Anwälten setzt die Bundesanwaltschaft erstmals in einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem §129a auf das Instrument Erzwingungshaft. Bisher sei die Beugehaft nur in laufenden Gerichtsverfahren verfügt worden.
Insgesamt haben über 20 Personen im Zusammenhang mit der Großrazzia vom 18.Dezember '87, in deren Verlauf auch Ingrid Strobl und Ulla Penselin verhaftet worden waren, jegliche Zeugenaussage verweigert. In allen Fällen hagelte es Bußgelder von bis zu 400 Mark. Inzwischen haben fünf Personen eine erneute Vorladung erhalten. Die Keule des Erzwingungshaftantrages traf bisher nur die Bochumer Frau.
JS
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