Information erzwungen

■ Gericht gab bespitzelten Journalisten recht

Der Untersuchungsausschuß, der die Machenschaften des Berliner Verfassungsschutzes (VS) aufklären soll, muß die bespitzelten Journalisten über die sie betreffenden „Erkenntnisse“ informieren. In einer Grundsatzentscheidung, die gestern veröffentlicht wurde, folgte der 8. Senat des Berliner Oberverwaltungsgerichtes damit zum Teil den Anträgen zweier Journalisten, Tilman Fichter und Paul Glaser.

Beide hatten beantragt, an den nichtöffentlichen Ausschußsitzungen teilnehmen zu können oder zumindest darüber informiert zu werden. Nur so könnten sie zu den über sie gesammelten Erkenntnissen Stellung nehmen. Entsprechende Anträge der beiden waren aber sowohl vom Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses als auch vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Neben vier anderen waren Glaser und Fichter wiederholt als vom VS illegal überwachte Journalisten namentlich genannt worden.

An den geheimen Sitzungen des Ausschusses dürfen sie laut einer einstweiligen Anordnung des Oberverwaltungsgerichts weiterhin nicht teilnehmen. Sie müssen aber vor dem Abschlußbericht über die sie betreffenden Passagen informiert werden, um mit sachgerechten Äußerungen auf das Verfahren Einfluß nehmen zu können. (Aktenzeichen: OVG 8 S 449.88)

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