Irland: Gericht bestraft Nord-Süd-Kooperation der Polizei

Dublin (taz) - Ein Gericht in der nordirischen Hauptstadt Belfast hat am Donnerstag die Polizei zur Zahlung von 10.000 Mark Schadensersatz verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, daß die Beamten der „Royal Ulster Constabulary (RUC)“ den 39jährigen James McGovern im September 1982 widerrechtlich verhaftet und gefangengehalten haben. Ein Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Polizisten wird jedoch nicht eingeleitet.

Mit dem Urteil vom Donnerstag wurde ein Schlußstrich unter einen Skandal gezogen, der vor sechs Jahren unter dem Namen „Dowra-Affaire“ Schlagzeilen gemacht hatte. Der in Nordirland lebende McGovern war nach eigenen Angaben 1982 in einer Kneipe in der Republik Irland von Thomas Nangle, einem Beamten der südirischen Polizei, tätlich angegriffen worden. Daraufhin verklagte er Nangle vor einem Gericht in Dowra an der Grenze zu Nordirland. Am Morgen des Verhandlungstags wurde McGovern jedoch in seinem Wohnort nach einem „Anti -Terrorismusgesetz“ von der RUC verhaftet. Die Klage gegen Nangle wurde dann abgewiesen, weil „der wichtigste Belastungszeuge und Kläger, McGovern, aus unbekannten Gründen“ nicht vor Gericht erschienen war. Wenige Stunden später wurde McGovern wieder aus der Haft entlassen.

Die Affäre weitete sich zum Skandal aus, als bekannt wurde, daß Thomas Nangle der Schwager des damaligen südirischen Justizministers Sean Doherty ist. McGovern ist nach wie vor davon überzeugt, daß die RUC ihn auf Wunsch des Ministers aus dem Verkehr gezogen habe, damit er keine Aussage gegen dessen Schwager machen konnte. Eine interne Untersuchung der RUC kam damals zu dem Ergebnis, daß keine Beweise vorlägen, die eine Strafverfolgung der Beamten erforderlich machen würden. Das wiederum führt zu einem schlechten Verhältnis zwischem dem südirischen Polizei-Chef Laurens Wren und seinem nordirischen Amtskollegen Jack Herman.

Ralf Sotscheck