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Rebmann klagt Kurdin an

Karlsruhe (dpa) - Anklage wegen zweifachen Mordes hat Generalbundesanwalt Kurt Rebmann gegen die Kurdin Meral Kidir vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben.

Der 29jährigen, die Mitglied einer als „terroristisch“ eingestuften Unterorganisation der Arbeiterpartei Kurdistans (Partya Karkeren Kurdistan/PKK) sein soll, wird zur Last gelegt, als Mitglied eines Revolutionsgerichts der PKK 1987 im Libanon an zwei „Todesurteilen“ gegen abtrünnige Parteimitglieder mitgewirkt zu haben. Die beiden Opfer wurden am 10. Juni 1987 nach einem „Prozeß“ durch ein Erschießungskommando der PKK getötet. Meral Kidir, seit 1978 PKK-Mitglied, befindet sich seit 9. Juli 1988 in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft vom Montag soll der Prozeß mit dem bereits anhängigen Verfahren gegen 16 weitere mutmaßliche PKK-Mitglieder verbunden werden. Sie müssen sich ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem wegen dreifachen Mordes, eines Mordversuchs und mehreren Freiheitsberaubungen verantworten.

Die PKK, die eine uneingeschränkte Führungsrolle im Kampf der Kurden um einen eigenen Staat beansprucht, unterhält nach Ermittlungen der Sicherheitsbehörden außerhalb der Türkei vor allem in der BRD Teilorganisationen.

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