Kein Geldtopf unterm Regenbogen

Innenministerium blockiert die Haushaltsmittel für die grün-nahe „Regenbogen„-Stiftung Gutachten sieht die Gefahr verdeckter Parteienfinanzierung durch die Stiftung  ■  Aus Bonn Gerd Nowakowski

Die den Grünen nahestehende Stiftung „Regenbogen“ steht weiterhin ohne Geld da. Die Regierungsparteien und das Bundesinnenministerium sind offenbar entschlossen, die bereits im Bundeshaushalt 1989 eingeplanten 4,2 Mio. Mark nicht herauszurücken. Herhalten muß dazu ein fertiggestelltes Gutachten, das die Gefahr verdeckter Parteienfinanzierung und formale Mängel der Stiftungsstruktur moniert.

Bereits Anfang November letzten Jahres hatten die Regierungsparteien gegen die Stimmen von SPD und Grünen im Haushaltsausschuß die 4,2 Millionen Mark für politische Bildung eingefroren und dem Innenministerium den Auftrag zur gutachterlichen Klärung erteilt. Auch der Antrag der Grünen, einen geringen Teil der Summe freizugeben, damit die Stiftung für den weiteren Aufbau handlungsfähig bleibt, wurde abgelehnt. Schon damals nahm die CDU Anstoß an der rechtlichen Konstruktion der Stiftung, die aus drei Teilverbänden besteht: der Heinrich-Böll-Stiftung, der Frauen-An-Stiftung und dem Zusammenschluß der auf länderebene bestehenden Bildungswerke „Buntstift“. Kritisiert wurde auch die Drittelbeteiligung von Ausländern und eine „Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes“ durch Gelder, die nur Frauen zugute kommen sollen.

Das Gutachten des Münchner Staatsrechtlers Badura kommt zu dem Urteil, dem Stiftungsverband fehle ein verantwortlicher Vorstand, dem „Buntstift“ die Überschaubarkeit der Untergliederungen und damit auch die Überprüfbarkeit des Geldverbleibs. Es sei nicht ausgeschlossen, daß Gelder einer bestimmten Parteigliederung zuflössen. Damit aber sei die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Parteienunabhängigkeit einer Stiftung nicht gegeben. Ironie der Geschichte: mit genau diesem Argument zogen die Grünen vor das Bundesverfassungsgericht, um die Praxis der Alt -Parteien anzuprangern, die parteinahen Stiftungen zur verdeckten Parteienfinanzierung zu mißbrauchen. Das Verfassungsgericht gab den Grünen recht.

„Die wollen sich rächen und lassen keine Schikane aus“, ist das Resumee der Grünen-Abgeordneten Bärbel Rust, Mitglied im Haushaltsausschuß. Die Stiftungskonstruktion sei vom Registergericht nicht beanstandet worden, die zur Vergabe der Haushaltsmittel notwendigen Unterlagen bereits im September 1988 dem Innenministerium zugegangen - damals unbeanstandet, sagt Frau Rust. Die rechtzeitig vorgelegten Projektanträge „wurden nicht zur Kenntnis genommen“ und müßten nun jeweils einzeln „als unvorhergesehene Ausgabe“ beantragt werden. Diese Darstellung weist das Ministerium zurück.