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„Gefährliche Stoffe“

■ Neue Broschüre um die Pflichten von ArbeitgeberInnen

ArbeitgeberInnen haben eine „Ermittlungs-und Überwachungspflicht“ für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Darüber informiert eine neue Broschüre des Senators für Arbeit, die dort kostenlos angefordert werden kann. Alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe müssen ermittelt und aufgelistet werden, außerdem muß eine „Arbeitsbereichsanalyse“ klären, ob vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten sind. Für jeden Stoff ist zu prüfen, ob Ersatzstoffe mit weniger Risiken verwendet werden können. Ein großer Abschnitt befaßt sich auch mit der Ermittlung und Beurteilung von Schadstoffen in der Luft.

Die Broschüre ist gedacht als Hilfsmittel für BetriebsrätInnen, GewerkschafterInnen und Unternehmensleitungen. ta

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