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Strobl-Prozeß im Hochsicherheitstrakt

Berlin (taz/ap) - Am 14.Februar wird im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts der Prozeß gegen Ingrid Strobl eröffnet. Die Bundesanwaltschaft wirft der ehemaligen 'Emma'-Mitarbeiterin und taz-Autorin die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (gemeint sind die Revolutionären Zellen und die Rote Zora) und die Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag auf die Zentrale der Lufthansa -Verwaltung in Köln vor. Für das Verfahren sind bis zum 5.April insgesamt 13 Verhandlungstage in Düsseldorf angesetzt. Der Strafsenat hat bisher 31 Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Während dieses Verfahrens soll eine von verschiedenen Gruppen, Organisationen und Parteien herausgegebene Zeitung die Öffentlichkeit über den Prozeßverlauf informieren. Unter dem Namen „Clockwork 129a“ wollen der ehemalige Redakteur der tageszeitung, Oliver Tolmein, und die Journalistin Katja Leyrer am 4.Februar die erste Nullnummer der Zeitung herausbringen, die dann ab 18.Februar jeweils nach den wöchentlichen Prozeßterminen erscheinen soll.

Mit verbotenen Vernehmungsmethoden versucht derzeit die Bundesanwaltschaft, gegen ZeugInnen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Lufthansa und die Adler-Werke vorzugehen. Nach Mitteilung von RechtsanwältInnen wurden zwei ihrer Mandantinnen als „Zeuginnen“ vorgeladen, ohne daß ihnen mitgeteilt wurde, daß gegen sie selber auch Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung der „Revolutionären Zellen“ eingeleitet worden sind. Obwohl die beiden Frauen aufgrund des gegen sie eingeleiteten Verfahrens ein Aussageverweigerungsrecht gehabt hätten, beantragte die Bundesanwaltschaft eine Beugehaft für sie, als die Frauen auch bei einer zweiten Vorladung jegliche Aussage verweigerten.

Ve.

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