: Berichtigung-betr.: taz vom 1.2.89 Dr.Klaus Schmnitt
Der Saarbrücker Arzt Dr. Klaus Schmitt wurde - wie gestern in der taz berichtet - wegen sexueller Nötigung und sexuellen Mißbrauchs Gefangener am Montag von einem Saarbrücker Schöffengericht verurteilt. Er konnte nicht wegen Vergewaltigung verurteilt werden, da der Paragraph 177 StGB, nur den „außerehelichen Beischlaf“, also die vaginale Penetration, unter Strafe stellt. Der sexuelle Mißbrauch geschah außerdem nicht in der „Krankenwache“, sondern in der Polizeistation „Karcherwache“.
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