Sozialamt muß Kinderfahrrad zahlen

Der Staat muß Kinderherzen ernstnehmen: Das Sozialamt ist verpflichtet, Kindern grundsätzlich ein Fahrrad zu bezahlen, wenn die Eltern Sozialhilfe beziehen. Das entschied das Verwaltungsgericht von Koblenz in einem gestern veröffentlichten Urteil.

(Aktenzeichen 10 K 228/87).