piwik no script img

Euthanasie-Urteil: drei ganze Jahre

Karlsruhe (dpa) - Wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden von psychisch Kranken während der NS-Zeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die beiden 74 Jahre alten Frauenärzte Dr.Aquilin Ullrich aus Stuttgart und Dr.Heinrich Bunke aus Celle je dreijährige Freiheitsstrafen verhängt das gesetzliche Minimum. Nach einem mehr als 28jährigen Strafverfahren hielt der 2.Strafsenat des BGH die beiden Ärzte für überführt, in 2.340 bzw. 9.200 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben.

Die beiden damals 26 und 27 Jahre alten Angeklagten waren 1940 an der Massenvernichtung Geisteskranker in den Tötungsanstalten Brandenburg/Havel und Bernburg/Saale beteiligt. Ob die beiden Verurteilten ihre Strafen antreten müssen, ist jedoch fraglich.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen