Dreimal lebenslänglich in Hamburg

Hamburg (taz) - Das Mammutverfahren um die Morde des „St.Pauli-Killers“ Werner Pinzner ist zu Ende. Das wenig überraschende Ergebnis nach über hundert Verhandlungstagen: jeweils lebenslänglich für die Angeklagten Peter Nusser (38), Armin Hockauf (28) und Siegfried Träger (32). Nach Überzeugung des Gerichts haben sich die drei zusammen mit Pinzner des gemeinschaftlichen Mordes bzw. der Anstiftung zum Mord an den Hamburger Bordelliers Peter Pfeilmaier, Waldemar Dammer, Dietmar Traub und Ralf Kühne schuldig gemacht. Hockauf und Träger wurden zudem wegen Raubes bzw. Beihilfe zum Raub an zwei ADAC-Geldboten verurteilt.

Ein wesentlicher Streitpunkt im Verfahren war, inwieweit die polizeilichen Aussagen des toten Hauptbelastungszeugen und „St.Pauli-Killers“ verwertbar sein dürfen. Pinzner hatte nach seiner Festnahme im April 1986 zuerst „ausgepackt“ und später Staatsanwalt Wolfgang Bistry, seine Ehefrau Jutta und sich selbst erschossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß dem Kronzeugen „einmalige Vergünstigungen“ in Form von Sonderbesuchen seiner Frau gewährt worden waren. Es gab auch zu bedenken, daß er ein „verwahrloster Mensch“ gewesen sei, der des öfteren „bedenkenlos die Unwahrheit sagte“. Dennoch verwertete es seine Aussagen dann, „wenn sie durch eindeutige Zeugenaussagen anderer gestützt wurden“.

Freizügiger noch ging es mit den polizeilichen Aussagen des zweiten Hauptbelastungszeugen Gerd Gabriel um. Auch dort räumte es ein, die Polizei sei dem Bordellier während seiner Inhaftierung wegen Drogengeschäften „bezüglich der Weiterführung seines Bordells behilflich“ gewesen. Seine Aussagen habe er jedoch schon vorher gemacht, sie seien deswegen verwertbar. Die Verteidigung will in Revision gehen.

usche