: Gene fürs Gericht
■ Zum zweiten Mal DNA-Analyse in Strafprozeß / „Genetischer Fingerabdruck“ als Beweismittel
Zum zweiten Mal soll in Berlin zur Beweiserhebung in einem Strafverfahren von einem Angeklagten ein „genetischer Fingerabdruck“ genommen werden. Angeklagt wurde jetzt ein 27jähriger Mann aus Kreuzberg, dem die Staatsanwaltschaft mehrere Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung und schwere räuberische Erpressung zur Last legt.
Der Beschuldigte habe die Taten zwar teilweise gestanden. Doch um möglicherweise auftretenden Beweisschwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, habe die Staatsanwaltschaft in einem der angeklagten Fälle eine DNA-Analyse in Auftrag gegeben. Das sogenannte DNA-Fingerprinting-Verfahren wurde 1985 in Großbritannien entwickelt und dort seit 1987 in mehr als 200 Ermittlungsverfahren angewendet, hauptsächlich in Vergewaltigungsfällen (taz berichtete).
Eine Strafkammer des Berliner Landgerichts hatte das Verfahren in einem Mord- und Vergewaltigungsprozeß im vergangenen Jahr erstmals als Beweismittel zugelassen. Der Befund der DNA-Analyse war jedoch nicht in den Prozeß einbezogen worden, da der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte.
Unter Rechtsexperten ist die DNA-Analyse als Beweismittel umstritten, da sie möglicherweise einen zu schweren Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstelle. In dem Verfahren wird das jeweilige Erbmaterial der Beschuldigten mit Körperspuren verglichen, die bei den Verbrechensopfern oder an den Tatorten gefunden wurden. Zur Untersuchung kommen etwa Blut, Sperma, Sekrete oder Haarwurzeln.
Der jetzt angeklagte 27jährige sitzt seit Juni 1988 in Untersuchungshaft. Er soll vom Juli 1987 bis zu seiner Festnahme 18 Frauen in ihren Wohnungen überfallen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seinen Opfern in einigen Fällen mit vorgehaltener Pistole Geld geraubt und sie in anderen Fällen vergewaltigt oder sexuell genötigt zu haben. Eine Frau war damals nach Angaben der Polizei schwer verletzt worden.
dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen