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Geld für Grünen-Stiftung bleibt gesperrt

■ CDU und FDP im Haushaltsauschuß gegen die Freigabe von Geldern aus dem Bundeshaushalt für Regenbogen-Stiftung / Grüne weisen Mängelvorwurf zurück / Geld nur für politische Bildung

Bonn (taz) - Der Stiftungsverband Regenbogen muß weiterhin auf die Freigabe von 4,2 Millionen Mark warten, die im Bundeshaushalt enthalten sind. Am Mittwoch abend waren die Koalitionsparteien CDU/FDP im Haushaltsauschuß des Bundestages auch nach zweieinhalbstündiger Debatte nicht zu einer Freigabe der Gelder bereit. Die Regierungsparteien zogen einen Antrag zurück, in dem der Grünen-Stiftung bescheinigt werden sollte, ihre Strukturen entsprächen nicht den vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben Anforderungen. Vereinbart wurde für Anfang kommender Woche ein Gespräch mit Vertretern der Fraktionen, der Stiftung und des Innenministeriums.

Die Vertreter der Grünen im Haushaltsauschuß wiesen noch einmal darauf hin, daß die angeblichen Mängel nicht stichhaltig seien. Der Stiftungsverbund habe seit Monaten erklärt, man werde die Transparenz der Geldverwendung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begutachten lassen. Dies sei schließlich das besondere Anliegen der Grünen bei ihrer erfolgreichen Klage wegen verdeckter Parteienfinanzierung gegen die Stiftungen der Alt-Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht gewesen. Auch werde die Geldvergabe auf den Bereich der politischen Bildung beschränkt, sowie alle Maßnahmen von der Stiftung als Mitveranstalter durchgeführt. Das Innenministerium hatte auf der Grundlage eines Gutachtens beklagt, die Stiftung würde Außenstehenden Mitwirkungs- und Geldverwendungsbefugnisse einräumen. Die Stiftungskonstruktion sieht neben der Heinrich-Böll-Stiftung und der Frauen-ANstiftung auch die rein juristische Person der Förderation „Buntstift“ vor. Darin sind die grün-nahen Bildungswerke der Bundesländer zusammengefaßt. Dieser Geldfluß ließe sich nicht nachprüfen, meint das Innenministerium.

gn

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