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Gleichheit-betr.: "Mindeststrafe für Euthanasieärzte", taz vom 10.2.89

betr.: „Mindeststrafe für Euthanasieärzte“, taz vom 10.2.89

(...) Man halte es sich vor Augen, die Euthanasieärzte Ullrich und Bunke erhielten nicht nur ihren Mengenrabatt, nein, ihre „Herzbeschwerden“ machen sie sogar „haftunfähig“, während es in den Vollzugsanstalten Menschen gibt, welche keine solche bestialischen Verbrechen begangen haben, mit Haftunfähigkeitsbescheinigungen weiter in der Haft dahinvegetieren. (...)

Dem Bundesgerichtshof sollte doch bekannt sein aus Verfahren von Unterpriviligierten, daß die „Herzbeschwerden“ des Stuttgarter Dr. Aquilin Ullrich jederzeit im Vollzugskrankenhaus Hohenasperg behandelbar sind. Immerhin hatte in einer anderen Sache das Oberlandesgericht Karlsruhe festgestellt, daß „das Vollzugskrankenhaus Hohenasperg ein gut eingerichtetes - auch für Notfälle - Krankenhaus ist und eine Behandlung durchaus gewährleistet ist.“ (...)

Horst Kreuz, Freiburg

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