: Gleichheit-betr.: "Mindeststrafe für Euthanasieärzte", taz vom 10.2.89
betr.: „Mindeststrafe für Euthanasieärzte“, taz vom 10.2.89
(...) Man halte es sich vor Augen, die Euthanasieärzte Ullrich und Bunke erhielten nicht nur ihren Mengenrabatt, nein, ihre „Herzbeschwerden“ machen sie sogar „haftunfähig“, während es in den Vollzugsanstalten Menschen gibt, welche keine solche bestialischen Verbrechen begangen haben, mit Haftunfähigkeitsbescheinigungen weiter in der Haft dahinvegetieren. (...)
Dem Bundesgerichtshof sollte doch bekannt sein aus Verfahren von Unterpriviligierten, daß die „Herzbeschwerden“ des Stuttgarter Dr. Aquilin Ullrich jederzeit im Vollzugskrankenhaus Hohenasperg behandelbar sind. Immerhin hatte in einer anderen Sache das Oberlandesgericht Karlsruhe festgestellt, daß „das Vollzugskrankenhaus Hohenasperg ein gut eingerichtetes - auch für Notfälle - Krankenhaus ist und eine Behandlung durchaus gewährleistet ist.“ (...)
Horst Kreuz, Freiburg
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen