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Lehrerstreik verboten

Wiesbaden (ap) - Das hessische Kultusministerium hat den von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) für den 2.März geplanten Lehrerstreik verboten und für den Fall des Verstoßes ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Mark angedroht. Wie Staatssekretär Lauterbach am Montag in Wiesbaden mitteilte, gelten Verbot und Zwangsgeld auch für die Urabstimmung, die vom 23.bis zum 27.Februar stattfinden soll. Gleichzeitig wurde der sofortige Vollzug der Verbots angeordnet. Mit einem Streik wollen die Lehrer ihrer Forderung nach Arbeitszeitverkürzung Nachdruck verleihen.

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