: Freispruch für Düe?
Braunschweig/Hannover (dpa) - Im Wiederholungsprozeß gegen den 1984 zu sieben Jahren Haft verurteilten Juwelier Rene Düe vor dem Landgericht Braunschweig hat der Staatsanwalt am Dienstag Freispruch beantragt. Staatsanwalt Grasemann hält es nach 77 Verhandlungstagen für erwiesen, daß Düe einen Raubüberfall auf sein Geschäft in der Innenstadt von Hannover im Oktober 1981 nicht selbst inszeniert hat. Auch von der Anklage des Versicherungsbetruges und der Unterschlagung von Schmuckstücken, die nach der Tat bei Düe gefunden worden waren, sei der Juwelier freizusprechen. Bei der Ermittlung sei durch den Versicherungsagenten Werner Mauss und durch Polizeibeamte so grob gegen geltendes Recht verstoßen worden, daß die Beweise nicht berücksichtigt werden dürften.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen