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Beugehaft beantragt

Bochum (taz) - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß einer in einem 129a-Verfahren als Zeugin geladenen Frau aus Bochum deswegen, daß gegen sie selbst als Beschuldigte inzwischen ein 129a-Verfahren eingeleitet wurde, kein Recht zur Aussageverweigerung erwächst. Gegen sie wurde Beugehaft beantragt.

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