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Rückschlag für Sexualstrafrechtsreform

Italien: Frauenverbände dürfen nicht als Nebenklägerin auftreten  ■  Aus Rom Werner Raith

Nach der Parlamentspause hat Italiens Abgeordnetenkammer die Debatte über die Reform des Sexualstrafrechts wiederaufgenommen - mit einem Rückschlag. Das Plenum hat mit den Stimmen der Christdemokraten einen Änderungsantrag der Neofaschisten zu dem vom Senat bereits angenommenen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach sich Frauenverbände bei Prozessen wegen Sexualdelikten nicht als Nebenklägerinnen konstituieren dürfen. Dies aber war das Kernstück der Generallinie jener Frauen, die Vergewaltigung dem Belieben des Staatsanwaltes entwinden und statt dessen ausschließlich auf Antrag der betroffenen Frauen verfolgbar machen wollten: Die Beigesellung von Frauenverbänden sollte sicherstellen, daß es nicht zu Repressalien gegen Klägerinnen kommt. Die unterlegenen ParlamentarierInnen wollen nun einen letzten Versuch unternehmen, das verlorengegangene Terrain wiederzuerobern: Im neuen Strafprozeßrecht, das im Herbst in Kraft tritt, ist in allen Verfahren die Konstitution auch von Assoziationen als Nebenkläger vorgesehen, möglicherweise könnte man die betreffenden Artikel bereits vorab aktivieren. Das jedoch wird dauern, währenddessen das nunmehr amputierte Sexualstrafrecht schon in Kraft sein wird und Frauen schlechter dastehen als bisher. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen - weitere umstrittene Artikel müssen noch votiert werden. Sofern auch hier böse Überraschungen auftreten, ist eine Ablehnung des gesamten Projekts bei der geheimen Schlußabstimmung auch mit den Stimmen der antragstellenden Frauen durchaus nicht ausgeschlossen. Die Schlußdebatte soll am 6.März stattfinden.

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