piwik no script img

Rekruten erst mit Dienstantritt Soldaten

Karlsruhe (dpa) - Rekruten sind erst ab dem Zeitpunkt ihres Dienstantritts Soldaten. Werden an sie unmittelbar vor Dienstantritt vor den Kasernen „antimilitaristische“ Flugblätter verteilt, sei dies noch keine „verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Denn einrückende Rekruten seien noch keine Angehörigen der Bundeswehr. Mit dieser Begründung hob der 3.Strafsenat des BGH ein Urteil des Landgerichts München gegen drei junge Männer vom Mai vergangenen Jahres auf. Das Landgericht hatte die drei Angeklagten, darunter einen 31jährigen ehemaligen Beamten, verurteilt, weil diese unter anderem an Informationsständen vor der Münchner Funkkaserne an einrückende Rekruten Flugblätter mit militärkritischen Aussagen verteilt hatten. Der ehemalige Beamte wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung, ein Mitangeklagter zu einer Geldstrafe verurteilt; die Entscheidung im Fall des dritten Angeklagten war ausgesetzt worden. (Az.: 3 StR 419/88)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen