: Rekruten erst mit Dienstantritt Soldaten
Karlsruhe (dpa) - Rekruten sind erst ab dem Zeitpunkt ihres Dienstantritts Soldaten. Werden an sie unmittelbar vor Dienstantritt vor den Kasernen „antimilitaristische“ Flugblätter verteilt, sei dies noch keine „verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Denn einrückende Rekruten seien noch keine Angehörigen der Bundeswehr. Mit dieser Begründung hob der 3.Strafsenat des BGH ein Urteil des Landgerichts München gegen drei junge Männer vom Mai vergangenen Jahres auf. Das Landgericht hatte die drei Angeklagten, darunter einen 31jährigen ehemaligen Beamten, verurteilt, weil diese unter anderem an Informationsständen vor der Münchner Funkkaserne an einrückende Rekruten Flugblätter mit militärkritischen Aussagen verteilt hatten. Der ehemalige Beamte wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung, ein Mitangeklagter zu einer Geldstrafe verurteilt; die Entscheidung im Fall des dritten Angeklagten war ausgesetzt worden. (Az.: 3 StR 419/88)
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