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Fraktionsübergreifend für Frauenrechte

Frauen aller Fraktionen brachten Entschließungsantrag zum Thema Menschenrechtsverletzungen an Frauen im Bundestag ein / Spezifische Menschenrechtsverletzung muß in spezifischer Weise bekämpft werden  ■  Aus Bonn Ferdos Forudastan

„Und jetzt bin ich gespannt, wie weit die Füße tragen.“ Nachdrücklich hatte Christa Nickels ein paar Mal die gute Zusammenarbeit der Frauen aller Bundestagsfraktionen in der Frage der Menschenrechtsverletzungen an Frauen gelobt. Gerade nach den beiden errungenen Erfolgen müsse man die gemeinsamen Anstrengungen in dieser Frage noch verstärken, so die Abgeordnete der Grünen gestern in Bonn.

Erfolgreich waren die Frauen, als pünktlich zum internationalen Frauentag fast alle weiblichen Bundestagsmitglieder Donnerstagabend - die männlichen Fraktionsgeschäftsführer hatten den Beginn der Debatte auf 19 Uhr festgelegt - einen Entschließungsantrag im Bundestag zum Thema Menschenrechtsverletzungen an Frauen einbrachten. Und genau vor einem Jahr hatten sie in derselben Sache eine Große Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Ausgangspunkt des fraktionsübergreifenden Engagements ist die Erkenntnis, daß Frauen in spezifischer Weise Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, die auch nur in spezifischer Weise bekämpft werden können. Zum Beispiel die Behandlung von weiblichen Gefangenen in Haftsituationen: Sie sind doppelt verfolgt, als politisch oder kulturell Verfolgte und zudem als Opfer sexistischer Erniedrigung. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die betroffenen Frauen vor solchen Beeinträchtigungen zu schützen, indem sie ihre Vertretungen im Ausland auffordert, die Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen zu erweitern und einen Bericht über dieses Thema zu erstellen und zu veröffentlichen. Auf rechtlicher Ebene wird die Aufnahme einer ausdrücklichen Klarstellung ins Asylverfahrensgesetz gefordert, wonach auch Frauen Asyl genießen, die wegen ihrer Geschlechtszugehörigkeit verfolgt werden. Im Rahmen der Neuregelung des Ausländerrechts sollen die legitimen Interessen von Ehefrauen und minderjährigen Kindern asylberechtigter Männer auf gleiche Rechtsstellung berücksichtigt werden. Außerdem wird angestrebt, der speziellen Situation von Frauen bei der Durchführung von Asylverfahren gerecht zu werden, indem etwa die Anhörung vor dem Bundesamt durch weibliche Bedienstete erfolgt.

Ob die Bundesregierung diesen Forderungen nachkommen wird, ist zweifelhaft. „Unspezifisch und vage“, so amnesty international, hatte die Bundesregierung nämlich schon auf die Große Anfrage vom letzten Jahr reagiert. Sie war auf den - in der Antwort mehrfach postulierten - Grundsatz der „Unteilbarkeit der Menschenrechte“ ausgewichen und hatte praktisch keine Anregung konkreter Maßnahmen in Aussicht gestellt.

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