: Düe unschuldig - Werner Mauss perdu
Juwelier Rene Düe endgültig vom Vorwurf freigesprochen, einen Millionenraub in seinem Geschäft nur vorgetäuscht und Versicherungsbetrug begangen zu haben / Alle Aussagen und Indizien gegen den Juwelier vom Gericht als widerlegt betrachtet ■ Aus Hannover Jürgen Voges
Genau sieben Jahre, vier Monate und dreizehn Tage nach dem Raubüberfall auf sein hannoversches Geschäft ist der Juwelier Rene Düe gestern von der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig von dem Vorwurf freigesprochen worden, den Zwölf-Millionen-Juwelenraub nur vorgetäuscht und einen Versicherungsbetrug versucht zu haben.
„Ich bin wirklich froh, daß Werner Mauss und seine Verbrecherbande hier in Braunschweig gescheitert sind“, sagte nach dem Urteil der sichtlich gerührte Juwelier, der 1984 vom Landgericht Hannover zu einer Strafe von sieben Jahren verurteilt worden war und anderthalb Jahre zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen hat.
Die Strafkammer des Braunschweiger Landgerichts, an das der Bundesgerichtshof in der Revision das Wiederholungsverfahren verwiesen hatte, brauchte gestern nach 80 Verhandlungstagen nicht einmal eine Stunde, um den vollständigen Freispruch „auf Kosten der Staatskasse“ zu begründen. Der Versicherungsdetektiv Werner Mauss, der für seinen Lockspitzeleinsatz gegen Rene Düe eine runde Million kassierte, wurde gar in einem Satz abgefertigt: „Angesichts seiner hohen finanziellen Interessen war der Zeuge Mauss als Beweismittel völlig ungeeignet“, begründete der Vorsitzende Günter-Friedrich Gartung das Desinteresse der Kammer an Werner Mauss, der sich am Ende des Verfahrens in einer Flut von Briefen immer wieder als Zeuge aufgedrängt hatte.
Die zahlreichen Zeugenaussagen und Indizien gegen Düe, die die von Werner Mauss geleitete Sonderkommission des Landeskriminalamts im Jahre 1982 zusammengetragen oder schlicht gefälscht hatte, sah Richter Gartung in der Urteilsbegründung bis auf einen Punkt sämtlich als widerlegt oder als entkräftet an. Den einzigen Belastungszeugen, der seine Aussage in diesem zweiten Verfahren nicht gänzlich revidiert hatte, stufte er als unglaubwürdig ein, auch mit Blick darauf, daß er für seine Aussage 5.000 Mark von der Mannheimer Versicherung erhalten habe. Nur die Tatsache, daß Rene Düe auf Anraten von Werner Mauss ein Dutzend der über 3.000 geraubt gemeldeten Schmuckstücke ein halbes Jahr nach dem Überfall schließlich in einem Bremer Hotel deponierte, wertete die Kammer weiterhin als belastend. Doch die Einlassung, wonach der Angeklagte diese zur Zeit des Überfalls in Reparatur befindlichen Schmuckstücke zufällig wiedergefunden habe, lasse sich nicht widerlegen, sagte Richter Gartung.
Auch von dem Vorwurf, zumindest mit den 15 Stücken einen Betrugsversuch oder eine Unterschlagung begangen zu haben, sprach die Kammer den Juwelier frei. Der Angeklagte habe sich diese 15 Stücke nicht zueignen wollen, so sagte Richter Gartung. Einen Versicherungsbetrug habe Rene Düe bei diesen Schmuckstücken nur mit „untauglichen Mitteln“ versucht, da die Versicherung die gesamte Zeit durch Mauss informiert gewesen sei.
Mit der Fälschung von Beweismitteln, den illegalen Lauschangriffen auf Düe wie auch den Falschaussagen von Polizeibeamten setzte sich die Urteilsbegründung nicht mehr auseinander.
Dem Antrag der Verteidigung, wonach die in Bremen deponierten Schmuckstücke wegen der illegalen Ermittlungsmethoden von Werner Mauss und der Polizei überhaupt nicht gegen den Angeklagten Düe verwendet werden könnten, ist die Kammer in ihrem Urteil nicht gefolgt.
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